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LG Hamburg, 13.08.2015 - 304 O 417/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 280 BGB, § 282 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 311 Abs 2 BGB
Schadensersatzansprüche aus einer Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfond wegen Verletzung der Aufklärungspflicht aufgrund unzutreffender Angaben über die ausgeübte Finanzaufsicht - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12
Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer …
Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2015 - 304 O 417/13
Nach ständiger Rechtsprechung haben die Gründungsgesellschafter einer Gesellschaft die Pflicht, einem Beitrittsinteressenten für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14.5.2012, II ZR 69/12).Diese unzutreffenden Angaben des Zeugen müssen die Beklagten sich nach § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 14.5.2012, II ZR 69/12, Tz 11, 12 - zitiert nach juris).
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2015 - 304 O 417/13
Nach ständiger Rechtsprechung streitet für den Kläger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, so dass es Sache der Beklagten wäre, darzulegen und zu beweisen, dass der Kläger die Anlage auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erworben hätte (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10, m.w.N.). - BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …
Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2015 - 304 O 417/13
Ebenso trifft die Aufklärungspflicht auch eine Treuhandgesellschaft, sofern diese selbst als Kommanditistin mit eigenen Anteilen an der Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2013, II ZR 9/12). - BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05
Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …
Auszug aus LG Hamburg, 13.08.2015 - 304 O 417/13
Dabei müssen insbesondere Angaben, die darauf abzielen, Vertrauen beim Anleger zu begründen, unbedingt den Tatsachen entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 9.2.2006, III ZR 20/05, Tz 13 - zitiert nach juris).